Berechne in Sekunden, wie viel amtliches Kilometergeld du für deine betrieblichen Fahrten ansetzen kannst — mit den aktuellen Sätzen laut Bundesministerium für Finanzen.
Jahresgrenzen: PKW/Motorrad max. 30.000 km, Fahrrad max. 3.000 km amtliches Kilometergeld pro Kalenderjahr. Quelle: BMF, Kilometergeldverordnung (Stand 2026).
Seit 1.1.2025 (gilt auch 2026): 0,50 € pro Kilometer für PKW und Kombi. Für Motorrad und Fahrrad gilt seit 1.7.2025 ein Satz von 0,25 €/km. Für jede mitbeförderte Person kommen 0,15 €/km dazu.
Das amtliche Kilometergeld gilt für maximal 30.000 km pro Kalenderjahr (Fahrrad: 3.000 km). Für Fahrten darüber hinaus können nur die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
Praktisch alle Fahrzeugkosten: Abschreibung, Treibstoff, Versicherung, Wartung, Maut und Vignette. Diese Kosten dürfen nicht zusätzlich als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Wenn das Fahrzeug nicht zum Betriebsvermögen gehört, also zu weniger als 50 % betrieblich genutzt wird. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung sind die tatsächlichen Kosten anzusetzen.