Was kostet eine Haushaltsauflösung? Preise 2026 in Österreich
Preise aktualisiert: Juni 2026
Eine Haushaltsauflösung fällt oft in emotional belastenden Situationen an – nach einem Todesfall, einem Umzug ins Pflegeheim oder dem Ende eines Mietverhältnisses. In Österreich übernehmen spezialisierte Entrümpelungsbetriebe die gesamte Räumung, Entsorgung und auf Wunsch auch die Bewertung verwertbarer Gegenstände. Die Kosten hängen stark von Wohnungsgröße, Stockwerk, Menge des Inventars und dem Anteil an Sondermüll ab. Dieser Ratgeber erklärt, welche Preise 2026 realistisch sind, wie die Wertanrechnung funktioniert und worauf Sie beim Beauftragen achten sollten.
Arbeitsstunden Personal: 45–75 € pro Person/Stunde
| Leistung | Preis (Richtwert) | Einheit |
|---|---|---|
| Garçonnière / 1-Zimmer-Wohnung (bis 40 m²) | 300–800 € | pauschal |
| 2-Zimmer-Wohnung (40–70 m²) | 700–1.500 € | pauschal |
| 3-Zimmer-Wohnung (70–100 m²) | 1.200–2.500 € | pauschal |
| Haus mit Keller, Dachboden, Garage | 2.500–5.000 € | pauschal |
| Arbeitsstunden Personal | 45–75 € | pro Person/Stunde |
| Entsorgung Restmüll | 80–180 € | pro m³ |
| Sondermüllentsorgung (Elektro, Chemie) | 50–200 € | pauschal |
| Kellerentrümpelung (separat) | 150–600 € | pauschal |
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Ablauf einer professionellen Haushaltsauflösung
Eine Haushaltsauflösung gliedert sich typischerweise in drei Phasen. Zunächst erfolgt eine Besichtigung vor Ort, bei der der Betrieb den Umfang der Arbeit einschätzt, verwertbare Gegenstände identifiziert und ein schriftliches Angebot erstellt. Seriöse Anbieter stellen diese Besichtigung kostenlos zur Verfügung.
In der zweiten Phase – der eigentlichen Räumung – werden alle Gegenstände ausgeräumt, sortiert und abtransportiert. Verwertbares Inventar wie Möbel, Haushaltsgeräte, Bücher oder Antiquitäten wird getrennt erfasst. Sondermüll (z. B. Farben, Batterien, Elektroschrott) muss gemäß österreichischem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) gesondert entsorgt werden – die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.
Abschließend wird die Wohnung besenrein übergeben. Manche Betriebe bieten gegen Aufpreis auch eine Grundreinigung oder kleinere Reparaturen an, um die Wohnung mietbereit zu machen. In Wien und anderen Großstädten ist die Parkraumbeschaffung für den Lkw oft ein zusätzlicher Kostenfaktor, der vorab mit dem Betrieb geklärt werden sollte. Für Verlassenschaften empfiehlt es sich, vor der Räumung mit dem zuständigen Gerichtskommissär (Notar) abzustimmen, ob bestimmte Gegenstände für die Verlassenschaftsabhandlung inventarisiert werden müssen.
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Kosten und Preisstruktur 2026
Die Gesamtkosten einer Haushaltsauflösung in Österreich setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: Arbeitsstunden des Personals, Transportkosten, Entsorgungsgebühren und gegebenenfalls Sonderpositionen wie Demontage von Einbaumöbeln oder Kellerentrümpelung.
Für eine kleine Garçonnière oder ein Einzimmerappartement (bis 40 m²) sind 2026 Pauschalpreise zwischen 300 € und 800 € üblich. Eine Zweizimmerwohnung (40–70 m²) kostet in der Regel 700 € bis 1.500 €, eine Dreizimmerwohnung oder größere Einheit 1.200 € bis 2.500 €. Bei Häusern mit Keller, Dachboden und Garage können die Kosten auf 2.500 € bis 5.000 € oder mehr steigen.
In Wien liegen die Preise aufgrund höherer Lohnkosten, Parkgebühren und Entsorgungskosten rund 15–25 % über dem Bundesdurchschnitt. In ländlichen Regionen (z. B. Burgenland, Kärnten, Steiermark) sind die Preise tendenziell günstiger, allerdings können Anfahrtskosten anfallen, wenn kein lokaler Anbieter verfügbar ist.
Der Stundensatz für Entrümpelungspersonal liegt 2026 bei 45 € bis 75 € pro Person und Stunde. Entsorgungskosten werden häufig nach Kubikmeter oder Gewicht verrechnet: Rechnen Sie mit 80 € bis 180 € pro Kubikmeter Restmüll. Sondermüllentsorgung (Elektrogeräte, Farben, Chemikalien) kostet zusätzlich 50 € bis 200 € pauschal je nach Menge.
Was beeinflusst den Preis?
- Wohnungsgröße und Stockwerk: Höhere Etagen ohne Aufzug bedeuten mehr Arbeitsaufwand und erhöhen den Preis spürbar.
- Menge und Art des Inventars: Schwere Möbel, Klaviere oder große Mengen Bücher erfordern mehr Personal und Zeit.
- Anteil an Sondermüll: Farben, Chemikalien, Elektroschrott und Asbest müssen gesondert und kostenpflichtig entsorgt werden.
- Standort und Anfahrt: In Wien fallen Parkgebühren und Halteverbotsanträge an; auf dem Land können Anfahrtskosten ab 0,50 €/km berechnet werden.
- Wertanrechnung: Gut erhaltenes Inventar (Möbel, Geräte, Antiquitäten) kann den Nettopreis erheblich reduzieren oder die Räumung kostenneutral machen.
Wertanrechnung: Wenn Inventar die Kosten senkt
Ein wesentliches Merkmal seriöser Haushaltsauflösungen in Österreich ist die Wertanrechnung. Dabei schätzt der Betrieb verwertbare Gegenstände – gut erhaltene Möbel, Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Antiquitäten, Schmuck oder Sammlerstücke – und rechnet deren Wiederverkaufswert vom Gesamtpreis ab. In günstigen Fällen kann die Räumung dadurch deutlich günstiger werden oder sogar kostenneutral sein.
Wichtig zu verstehen: Der angerechnete Wert entspricht dem Wiederverkaufswert (Secondhand-Markt, Auktionen, Flohmärkte), nicht dem ursprünglichen Kaufpreis oder dem Versicherungswert. Für Antiquitäten oder Kunstgegenstände empfiehlt sich eine unabhängige Schätzung durch einen zertifizierten Sachverständigen (z. B. über die WKO-Sachverständigenliste), bevor man das Angebot des Räumungsbetriebs akzeptiert.
Bei Verlassenschaften ist Vorsicht geboten: Wertgegenstände gehören zur Verlassenschaftsmasse und dürfen nicht ohne Zustimmung des Gerichtskommissärs veräußert werden. Erben sollten daher erst nach Abschluss der Verlassenschaftsabhandlung oder mit ausdrücklicher Genehmigung des Notars eine Wertanrechnung vereinbaren. Ein schriftliches Inventar der angerechneten Gegenstände ist in jedem Fall empfehlenswert.
Tipps zum Sparen
- 1 Lassen Sie mindestens zwei Betriebe vor Ort besichtigen und schriftliche Angebote erstellen – nur so sind die Preise wirklich vergleichbar.
- 2 Erstellen Sie vor der Räumung eine Liste wertvoller Gegenstände und holen Sie bei Antiquitäten eine unabhängige Schätzung ein, bevor Sie die Wertanrechnung akzeptieren.
- 3 Klären Sie bei Verlassenschaften vorab mit dem Gerichtskommissär (Notar), welche Gegenstände inventarisiert werden müssen, bevor Sie die Räumung beauftragen.
- 4 Verlangen Sie nach Abschluss einen schriftlichen Entsorgungsnachweis – das schützt Sie vor Haftung, falls Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt wurden.
Rechtliche Besonderheiten bei Verlassenschaften in Österreich
In Österreich wird die Verlassenschaft (Nachlass) nach einem Todesfall gerichtlich abgehandelt. Zuständig ist ein Gerichtskommissär (Notar), der im Auftrag des Bezirksgerichts tätig wird. Bis zur Einantwortung – also der offiziellen Übertragung des Nachlasses an die Erben – darf niemand eigenmächtig über Nachlassgegenstände verfügen.
Praktisch bedeutet das: Bevor Sie eine Haushaltsauflösung beauftragen, sollten Sie klären, ob die Verlassenschaftsabhandlung bereits abgeschlossen ist oder ob eine Genehmigung des Gerichtskommissärs vorliegt. Andernfalls riskieren Erben zivilrechtliche Haftung gegenüber Miterben oder Gläubigern des Verstorbenen.
Die Kosten der Haushaltsauflösung können als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden, sofern sie notwendig und angemessen sind. Bewahren Sie daher alle Rechnungen und Angebote sorgfältig auf. In Wien und anderen Bundesländern gibt es keine spezifischen Förderungen für Haushaltsauflösungen, jedoch können einkommensschwache Haushalte bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder Sozialeinrichtung (z. B. Caritas, Volkshilfe) Unterstützung anfragen – diese Organisationen übernehmen in Einzelfällen Räumungen kostenlos oder zu stark reduzierten Konditionen, wenn soziale Bedürftigkeit vorliegt.
Worauf Sie beim Beauftragen achten sollten
Holen Sie mindestens zwei bis drei schriftliche Angebote ein, die auf einer persönlichen Besichtigung basieren. Telefonische Pauschalangebote ohne Vor-Ort-Termin sind unseriös und führen häufig zu Nachforderungen. Achten Sie darauf, dass das Angebot folgende Punkte klar ausweist: Gesamtpreis oder Stundensatz, Anzahl der Arbeitskräfte, Entsorgungskosten, Wertanrechnung (falls zutreffend) sowie die Übergabebedingungen (besenrein, Schlüsselübergabe).
Prüfen Sie, ob der Betrieb im Firmenbuch eingetragen und bei der WKO als Gewerbebetrieb (Güterbeförderung oder Abfallsammlung) registriert ist. Nicht registrierte Anbieter, die auf Kleinanzeigenplattformen werben, arbeiten oft ohne Gewerbeschein und können bei Schäden oder unsachgemäßer Entsorgung nicht haftbar gemacht werden.
Vereinbaren Sie schriftlich, wer für die ordnungsgemäße Entsorgung von Sondermüll verantwortlich ist. Laut AWG 2002 haftet letztlich der Auftraggeber, wenn Abfälle illegal entsorgt werden. Verlangen Sie nach Abschluss der Arbeit einen Entsorgungsnachweis.
Für Wohnungen in Gemeindebauten (z. B. Wiener Wohnen) gelten besondere Rückgabebedingungen. Informieren Sie sich vorab bei der Hausverwaltung, welche Anforderungen an den Zustand der Wohnung gestellt werden, um Abzüge von der Kaution zu vermeiden. Auf FixBuddy finden Sie geprüfte Entrümpelungsbetriebe, die Angebote direkt nach Besichtigung erstellen.
Häufige Fragen
Ja, wenn ausreichend verwertbares Inventar vorhanden ist, kann die Wertanrechnung die Räumungskosten vollständig ausgleichen. Das ist jedoch eher die Ausnahme und hängt stark vom Zustand und Marktwert der Gegenstände ab. Lassen Sie sich die Kalkulation immer schriftlich aufschlüsseln.
Die Kosten gelten als Nachlassverbindlichkeit und werden aus dem Nachlass beglichen, bevor das Erbe verteilt wird. Ist der Nachlass überschuldet, können Erben die Erbschaft ausschlagen. Bewahren Sie alle Rechnungen für die Verlassenschaftsabhandlung auf.
Eine kleine Wohnung (1–2 Zimmer) ist meist in einem halben bis einem Arbeitstag geräumt. Größere Wohnungen oder Häuser mit Keller und Dachboden können zwei bis drei Tage in Anspruch nehmen. Der genaue Zeitaufwand hängt von der Menge des Inventars und der Zugänglichkeit ab.
Spezifische staatliche Förderungen existieren nicht. Sozial bedürftige Personen können jedoch bei gemeinnützigen Organisationen wie Caritas, Volkshilfe oder dem Roten Kreuz anfragen – diese bieten in Einzelfällen kostenlose oder stark vergünstigte Räumungen an.
Standardmäßig wird die Wohnung besenrein übergeben. Eine professionelle Grundreinigung, die für die Wohnungsrückgabe an den Vermieter erforderlich sein kann, ist meist eine kostenpflichtige Zusatzleistung und sollte vorab im Angebot vereinbart werden. Rechnen Sie mit 100 € bis 400 € je nach Wohnungsgröße.
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